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   OLG Brandenburg, 14.10.2013 - (1) 53 Ss 97/13 (57/13)   

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https://dejure.org/2013,51131
OLG Brandenburg, 14.10.2013 - (1) 53 Ss 97/13 (57/13) (https://dejure.org/2013,51131)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2013 - (1) 53 Ss 97/13 (57/13) (https://dejure.org/2013,51131)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - (1) 53 Ss 97/13 (57/13) (https://dejure.org/2013,51131)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Entsprechendes führt auch der 4. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 10. April 2008 aus, 4 StR 443/07, zitiert nach juris; vgl. auch OLG München, 4. Strafsenat, 4 St/RR 182/06, Beschluss vom 22. November 2006, zitiert nach juris, wonach die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig nach § 26 a Abs. 1 Nr. 1 StPO - wie hier -, wenn sie auf einer groben Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führen könne; eine willkürliche Verwerfung führe demgemäß als Verfassungsverstoß zur Urteilsaufhebung ohne Prüfung der Begründetheit des Ablehnungsgesuchs).

    Nach dem Gesetz ist die Entscheidung über Ablehnungsgesuche grundsätzlich einem anderen Richter als dem abgelehnten übertragen (§ 27 StPO); die Beteiligung des abgelehnten Richters an der Entscheidung soll nach dem Willen des Gesetzgebers der echten Formalentscheidung oder dem Missbrauch des Ablehnungsrechts vorbehalten bleiben (vgl. BGH 4 StR 443/07, zitiert nach juris).

    § 26 a StPO ermöglicht keine Zurückweisung wegen offensichtlicher Unbegründetheit (siehe auch BGH 4 StR 443/07, s. o.).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Dass Ausländer keine Träger des Freizügigkeitsgrundrechts sind, hat die Rechtsprechung immer wieder entschieden (vgl. BVerfGE 76, 1, 47; BVerwGE 56, 254, 258; BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2013, 1 C 7/12, zitiert nach juris).

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung des Grundrechts aus Art. 2 GG hat der Senat keine Veranlassung zu zweifeln (vgl. auch z. B. BVerwGE 49, 36, 43; 56, 254 gegen einzelne kritische Stimmen, vor allem aus dem Bereich der Lehre).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Zwar soll bei der Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums in Ausgestaltung der Richtlinie 2003/9/EG nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenziert werden (vgl. BVerfG vom 18. Juli 2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11), da der tatsächliche Lebensbedarf eines Menschen nicht zwingend von seinem Aufenthaltsstatus abhängt.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Dass Ausländer keine Träger des Freizügigkeitsgrundrechts sind, hat die Rechtsprechung immer wieder entschieden (vgl. BVerfGE 76, 1, 47; BVerwGE 56, 254, 258; BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2013, 1 C 7/12, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Indem die abgelehnte Vorsitzende diesem die Entscheidung entzogen hat, hat sie gegen den Verfassungsgrundsatz verstoßen, dass ausschließlich der gesetzliche Richter zur Entscheidung berufen ist (vgl. die dazu übereinstimmende und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005, II BvR 625/01, abgedruckt in: NJW 2005, 3410 ff.; der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält - nach dem 5. Strafsenat, BGHSt 50/216 vom 10. August 2005 - fest, dass die "offensichtlich unhaltbare" Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs aus formalen Gründen - wie hier - dann den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO erfüllt, wenn der "durch § 26 a StPO abgesteckte Rahmen" willkürlich überschritten und damit die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG missachtet wird.
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Eine Norm des einfachen Rechts verletzt den Gleichheitsgrundsatz nur dann, wenn sie eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere Gruppe, ohne dass zwischen beiden Gruppen signifikante Unterschiede solchen Gewichts bestehen, dass eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt wäre (BVerfGE 131, 239 - 267, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Indem die abgelehnte Vorsitzende diesem die Entscheidung entzogen hat, hat sie gegen den Verfassungsgrundsatz verstoßen, dass ausschließlich der gesetzliche Richter zur Entscheidung berufen ist (vgl. die dazu übereinstimmende und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005, II BvR 625/01, abgedruckt in: NJW 2005, 3410 ff.; der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält - nach dem 5. Strafsenat, BGHSt 50/216 vom 10. August 2005 - fest, dass die "offensichtlich unhaltbare" Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs aus formalen Gründen - wie hier - dann den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO erfüllt, wenn der "durch § 26 a StPO abgesteckte Rahmen" willkürlich überschritten und damit die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG missachtet wird.
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Dass Ausländer keine Träger des Freizügigkeitsgrundrechts sind, hat die Rechtsprechung immer wieder entschieden (vgl. BVerfGE 76, 1, 47; BVerwGE 56, 254, 258; BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2013, 1 C 7/12, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    An der Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung des Grundrechts aus Art. 2 GG hat der Senat keine Veranlassung zu zweifeln (vgl. auch z. B. BVerwGE 49, 36, 43; 56, 254 gegen einzelne kritische Stimmen, vor allem aus dem Bereich der Lehre).
  • OVG Sachsen, 22.06.2009 - 3 D 79/08

    Nasciturus; Familienrechtsstreitigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
    Art. 11 GG als Deutschengrundrecht ist historisch und funktional mit dem Status der Staatsangehörigkeit eng verknüpft (vgl. Sächsisches OVG, 3. Senat, 3 D 79/08, Beschluss vom 22. Juni 2009, zitiert nach juris).
  • KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07

    Befangenheitsgesuch: Annahme einer völligen Ungeeignetheit; Richter bedauert

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